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Ärztlicher Vorsorge-Untersuch

Aufgrund der kantonalen Gesundheitsgesetzgebung finden im Kindergarten, in der 5. Primarklasse und in der 2. Sekundarklasse ärztliche Vorsorgeuntersuchungen und Impfkontrollen statt. Auf der Kindergartenstufe ist die Untersuchung bei der Privatärztin/dem Privatarzt vorgesehen. In der 5. Primarklasse und in der 2. Sekundarschule erhalten alle Schülerinnen und Schüler einen Gutschein für eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung bei einem der Schulärzte.

 

Schulärztin/Schulärzte

Dr.med. Gabi Egli
Bergstrasse 143
8707 Uetikon am See
Tel. 044 920 19 15
www.arztpraxis-egli.ch

Dr.med. H.-M. Maurer
Tramstrasse 105
8707 Uetikon am See
Tel. 043 844 70 70

Dr.med. Daniel Sroka
Bergstrasse 101
8707 Uetikon am See
Tel. 043 844 34 40
www.riedsteg.ch

Die Vorsorge-Untersuchung ist obligatorisch, kann aber auf eigene Kosten auch bei einem Privatarzt durchgeführt werden.


Impfungen
In der Mittelstufe kontrollieren die Schulärzte die Impfbüchlein aller Kinder und informieren die Eltern über allfällige ausstehende Impfungen. Ein Merkblatt zu den arztlichen Voruntersuchungen und den Impfungen finden Sie unter Publikationen

Zahnärztliche Kontrolle
Zur Vorbeugung von Kariesschäden besucht eine Schulzahnpflegeassistentin zweimal jährlich den Kindergarten und die Primarschule. Dabei werden auch unter fachkundiger Anleitung die Zähne mit Fluor gereinigt. Alle Kinder müssen sich einmal jährlich bei einem Zürcher Zahnarzt kostenlos untersuchen lassen. Allfällige Behandlungskosten gehen grundsätzlich zu Lasten der Eltern. Für Eltern mit niedrigem Einkommen kann ein Beitragsgesuch an die Schule gestellt werden. Die Informationen zur jährlichen Zahnkontrolle werden den Eltern jeweils Ende August zugestellt.
Gesuch um Kostenbeiträge finden Sie unter Publikationen

Läuse
In der Schule sind Kopfläuse ein hartnäckiges, wiederkehrendes Thema. Obwohl eine Ansteckung nur durch direkten Kopf-zu-Kopf-Kontakt erfolgt, breiten sich Läuse sehr rasch aus. Eine Fachperson führt regelmässig Reihenuntersuche in allen Klassen durch. Werden bei einem Kind Läuse festgestellt, erhalten die Eltern entsprechende Informationen. Sollten die Eltern bei ihrem Kind einmal Läuse entdecken, muss die Lehrperson und - wenn nötig - auch die Tagesbetreuung umgehend informiert werden.
ein Info-Blatt zum Thema finden Sie unter Publikationen

Community

Es ist uns ein grosses Anliegen, Sie in jedweder Hinsicht bestmöglich bedienen zu können. Zögern Sie daher nicht, Ihre Fragen, Anliegen und Anregungen der Schulverwaltung zukommen zu lassen. Wir leiten Ihre Mitteilungen prompt an die dafür zuständigen Stellen weiter und sind bemüht, diese in nützlicher Frist zu bearbeiten und zu beantworten.

 

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